Solange das Ausbildungsziel erreichbar ist, werden wir mit dir versuchen, den Ausfall zu kompensieren, soweit das organisatorisch und fachlich möglich ist.
Liegt ein krankheitsbedingter Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Nichtantreten des Lehrganges vor, so kannst du innerhalb eines Jahres einen Ausweichkurs belegen.
Trittst du den Kurs aus anderen Gründen nicht an, oder brichst ab, so wird die Hälfte der Kursgebühr einbehalten, um die entstandenen Unkosten zu begleichen (siehe Vertragsbedingungen).
Ein Wechsel in ein anderes Kursmodell, z.B. vom Kompaktkurs in den eLearning Kurs ist möglich, aber mit Kosten verbunden.